Terms & Bedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsschluss

(1.1.) Unsere aktuellen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen gegenüber unseren gewerblichen Kunden (die die Ware und/oder Leistung als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB für ihre gewerbliche oder berufliche Verwendung erwerben) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir einzelne Bestellungen nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der von uns gelieferten Ware und/oder der von uns erbrachten Leistung erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich und vorbehaltlos an. Widerspricht der Käufer der ausschließlichen Geltung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sind wir berechtigt, vom jeweiligen Liefervertrag zurückzutreten.(1.2.) Sämtliche Liefervereinbarungen sowie sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Kündigungserklärungen und sonstige Erklärungen und/oder Mitteilungen bedürfen der Schriftform (einschließlich Telefax oder E-Mail), sofern hierin nichts anderes vereinbart ist. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Liefervertrag kommt auch bei laufender Geschäftsbeziehung erst dann zustande, wenn wir die jeweilige Bestellung des Käufers schriftlich oder in sonstiger Textform angenommen und bestätigt haben. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn wir ihr nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen in Textform widersprechen. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Auslieferung der jeweiligen Ware ersetzt werden. In diesem Fall ist die Absendung der Sendung für das Zustandekommen des jeweiligen Liefervertrages maßgeblich.(1.3.) Besteht zwischen dem Käufer und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere im Falle eines Lieferrahmenvertrages oder einer Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Käufer angehört, und dergleichen), so gehen die Bedingungen dieser Vereinbarung vor, soweit sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Dies gilt nicht, wenn zwischen dem Käufer und uns individuelle Vertragsvereinbarungen bestehen, die dem Käufer günstigere Bedingungen (z. B. im Bereich von Rabatten und Skonti) einräumen, als sie dem Käufer durch die jeweiligen Vertragsvereinbarungen mit seiner Verbindung gewährt werden.

2. Preise, Zahlungsverzug, Aufrechnung

(2.1.) Unsere Angebote in Katalogen, Anzeigen, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich und freibleibend, was auch für Preisauskünfte und Angebote gilt. Unsere am jeweiligen Versandtag gültigen Preise und Rabatte sind Festpreise zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern zutreffend. Sofern in unserer Auftragsbestätigung oder in sonstigen individuellen schriftlichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Käufer nichts anderes angegeben ist, basieren alle unsere Preise auf unseren während des jeweiligen Lieferzeitraums gültigen Listenpreisen und werden von uns ab Werk oder ab Lager angeboten, ausschließlich Verpackung, Zölle und sonstige Nebenkosten und Abgaben jeglicher Art, jedoch zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern zutreffend (Incoterms Edition 2010). Mehrkosten und Gebühren, die durch Sonderwünsche des Käufers entstehen (z. B. Versand per Kurier oder Express), gehen zu Lasten des Käufers. Für Bestellmengen, die unterhalb unserer in unserer jeweils gültigen Preisliste festgelegten Mindestmengen liegen oder den festgelegten Mindestbestellwert nicht erreichen, sind wir berechtigt, eine dort angegebene zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu erheben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.(2.2.) Wir halten uns an die Preise, die zwischen uns und dem Käufer für eine bestimmte Bestellung vereinbart wurden, für den vereinbarten Zeitraum ab Inkrafttreten des jeweiligen Liefervertrages gebunden. Sofern wir mit dem Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben, sind wir berechtigt, unsere Preise im Falle von für uns unvorhersehbaren Erhöhungen von Faktoren, die unsere Preiskalkulation beeinflussen (z. B. höhere Material- und Rohstoffkosten, Lohnkostensteigerungen, Währungsschwankungen, Inflationssteigerungen und dergleichen), anzupassen.(2.3.) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Käufer etwas anderes vereinbart wurde, muss jede Zahlung im Falle von offenen Zahlungszielen, die wir dem Käufer einräumen, spätestens am dreißigsten (30.) Tag ab dem Datum der jeweiligen Rechnung erfolgen. Wir gewähren dem Käufer einen Rabatt von zwei Prozent (2%), wenn die vollständige Zahlung innerhalb von zehn (14) Tagen ab dem jeweiligen Rechnungsdatum erfolgt. Etwaige Rabatte und Rabatte, die uns der Käufer gewährt, gelten unter der Voraussetzung einer vollständigen und korrekten Annahme der jeweiligen Bestellung und einer rechtzeitigen Zahlung. Im Falle einesihre Datenschutzrichtlinie, die von unserer abweichen kann. Auf einigen Seiten unserer Websites können Dritte, die Inhalte, Anwendungen oder Plug-ins über unsere Websites bereitstellen, Ihre Nutzung von Inhalten, Anwendungen und Plug-ins verfolgen oder Inhalte, Anwendungen und Plug-ins für Sie anpassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Erklärung.

Datenspeicherung

Wir können einige Informationen über Sie und Ihre Einkäufe speichern, nachdem diese getätigt wurden oder Ihr Konto geschlossen wurde.
4.3.) Bei Falsch- oder Mehrlieferungen verpflichtet sich der Käufer, die Ware unverzüglich in Originalverpackung und unverändertem Zustand unter Verwendung des von uns bereitgestellten Rücksendeformulars an uns zurückzusenden. Sollte die zurückgesandte Ware Beschädigungen oder Veränderungen des Originalzustandes aufweisen oder ohne Originalverpackung zurückgesandt worden sein und deshalb von uns nur gegen Mehrpreis verkauft werden können, sind wir berechtigt, die dem Käufer erteilte Gutschrift um bis zu dreißig Prozent (30%) zu kürzen, unbeschadet unseres Rechts, einen höheren Schaden nachzuweisen, der uns hierdurch entstanden ist.(4.4.) Stellt sich nach unserer Prüfung heraus, dass die gelieferte Ware tatsächlich mangelhaft ist, sind wir zunächst nach unserer Wahl berechtigt, die Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen oder stattdessen eine mangelfreie Sache zu liefern. Unser Recht, einen Nachbesserungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften abzulehnen, bleibt hiervon unberührt. Stellt sich im Falle einer Ersatzlieferung heraus, dass ein Produkt nicht mehr lieferbar ist, wird dieses durch ein anderes Produkt ersetzt, das dem nicht mehr lieferbaren Produkt möglichst nahe kommt.(4.5.) Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Käufer unsere Bedienungs-, Wartungs- und/oder Pflegehinweise nicht beachtet hat. Gleiches gilt für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte und/oder nachlässige Behandlung und/oder natürliche Abnutzung entstanden sind.(4.6.) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt; der Käufer ist jedoch berechtigt, einen dem Handelswert der aufgetretenen Mängel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.(4.7.) Der Käufer ist verpflichtet, uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken bereitzustellen und sie auf seine Kosten an uns zu übersenden. Der Rücksendung muss eine konkrete schriftliche Beschreibung der behaupteten Mängel sowie eine Kopie der Rechnung/des Lieferscheins beiliegen. Alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung, ob die jeweilige Ware mangelhaft ist oder nicht, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn und soweit sich herausstellt, dass tatsächlich ein Mangel vorlag. Stellt sich eine Mängelrüge des Käufers als unberechtigt heraus, sind wir berechtigt, die uns insoweit entstandenen Kosten zu ersetzen. Lehnen wir eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab oder sind diese fehlgeschlagen oder für den Käufer unzumutbar, kann dieser nach seiner Wahl vom jeweiligen Liefervertrag im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz unter angemessener Berücksichtigung der Bestimmungen in Ziffer 6. verlangen. Dies gilt jedoch nicht bei nur geringfügigen Mängeln.(4.8.) Die bloße Angabe von Produkteigenschaften und sonstigen Inhalts- oder Leistungsbeschreibungen stellen keine Beschaffenheits- oder Herstellergarantie unsererseits dar. Darüber hinausgehende Garantien übernehmen wir nur, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. In jedem Fall verjähren Ansprüche des Käufers wegen Produktmängeln nach sechs (6) Monaten ab dem Datum des Eingangs der jeweiligen Ware beim Käufer.(4.9.) Ersatzteillieferungen und Rücksendungen reparierter Ware erfolgen auf Basis einer angemessenen Transport- und Verpackungspauschale zuzüglich der Vergütung für unsere diesbezüglich erbrachte Leistung, sofern sie nicht von unseren Garantieverpflichtungen erfasst sind.(4.10.) In jedem Fall akzeptieren wir Rücksendungen von uns an den Käufer nur innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten ab Rechnungsdatum. Waren, die nicht in unserer aktuellen Preisliste enthalten sind bzw. geändert wurden, sind grundsätzlich von Umtausch oder Gutschrift ausgeschlossen. Der vom Käufer gutzuschreibende Betrag für Rücksendungen, die von der Talan GmbH zuvor schriftlich akzeptiert wurden, wird auf der Grundlage des jeweiligen Gesamtrechnungsbetrags um vierzig Prozent (40 %) gekürzt. Dies gilt auch für Waren, die vom Käufer bereits mit einem Preisschild versehen oder beschädigt zurückgesandt wurden. Sollten mit dem Käufer in den vorgenannten Bereichen individuelle schriftliche Vereinbarungen getroffen werden (z. B. bezüglich Warenrücksendungen), gelten diese Vertragsbedingungen vorrangig.

5. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten

(5.1.) Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 5. gelten, soweit sie im Geltungsbereich des Geschäftssitzes des Käufers oder des Lagers der von uns gelieferten Waren durch den Käufer rechtsgültig und durchsetzbar sind.(5.2.) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor.vom Käufer für sämtliche Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag bzw. für sämtliche tatsächlich offenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer geleistet. Im Rahmen des Kontokorrentverkehrs gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für einen etwaigen Saldo zu unseren Gunsten.(5.3.) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Dies gilt insbesondere nicht, wenn der Käufer mit seinem Kunden ein wirksames Abtretungsverbot vereinbart hat. Vielmehr ist die Einziehung in ein Kontokorrent zulässig. Mit der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen, die ihm gegen seine Kunden und/oder sonstige Dritte zustehen, an uns in Höhe des jeweiligen Gesamtkaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Nebenkosten und Zinsen, sofern anfallend) ab. Im Rahmen des Kontokorrentverkehrs gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für einen etwaigen Saldo zu unseren Gunsten. Bis auf unseren Widerruf bleibt der Käufer auch nach dieser Abtretung berechtigt und verpflichtet, die Forderungen gegen seine Kunden und/oder sonstige Dritte einzuziehen. Insbesondere sind wir berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt wird.Wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass unsere Eigentumsrechte gefährdet sind (z.B. bei Bekanntwerden einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers oder bei wiederholter Nichtzahlung von Rechnungen nach Fälligkeit), sind wir neben allen uns nach Gesetz oder Billigkeit zustehenden Ansprüchen berechtigt, vom Käufer die Offenlegung unseres Eigentums an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegenüber Dritten zu verlangen, diese weiterzuverkaufen oder über sie anderweitig zu verfügen.(5.4.) Verfügungen über die Vorbehaltsware, durch die unsere Rechte beeinträchtigt werden, wie etwa eine Verpfändung, Übereignung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer untersagt. Bei Zugriffen oder Verfügungen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen der Forderungen, hat uns der Käufer unverzüglich unter Verwendung der schnellsten Kommunikationswege in Textform zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können. Im Falle einer Klage nach § 771 ZPO verpflichtet sich der Käufer, uns die uns in diesem Zusammenhang entstehenden Anwalts- und sonstigen Kosten zu erstatten, sofern der beklagte Dritte dies nicht tut.(5.5.) Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir in jedem Fall, in dem unsere Vorbehalts- und sonstigen Sicherungsrechte beeinträchtigt werden könnten, berechtigt sind, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder unsere Rechte anderweitig zu sichern, und dass dies keine widerrechtliche Beeinträchtigung darstellt. Zu diesem Zweck sind wir berechtigt, alle Lager- und Geschäftsräume des Käufers zu betreten, soweit dies zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlich ist. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, uns in dieser Hinsicht uneingeschränkt zur Seite zu stehen.(5.6.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers ganz oder teilweise freizugeben, soweit der Wert aller Sicherheiten, die uns aufgrund von Eigentumsvorbehaltsrechten zustehen, unsere Forderungen um mehr als zwanzig Prozent (20%) übersteigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware umfassend zu versichern, insbesondere gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige betriebsübliche Risiken zu versichern und tritt uns hiermit alle Ansprüche hinsichtlich dieser Ware gegen seinen Versicherer ab.

6. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss

(6.1.) Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist oder durch zwingend geltende Gesetze vorgeschrieben ist, legen die folgenden Bestimmungen unsere gesamte Haftung (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen unserer Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf Folgendes fest:(6.1.1.) jegliche Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (6.1.2.) jegliche Verwendung oder Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren oder aller Produkte, die gelieferte Waren enthalten, durch den Käufer; und (6.1.3.) jegliche Darstellung, Aussage oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die im Rahmen einer Geschäftstransaktion entsteht oder damit zusammenhängt; (6.1.4.) Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Rechtsprechung impliziert werden, sind im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang von allen Transaktionen zwischen dem Käufer und uns ausgeschlossen;(6.2.) Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt jedoch unsere Haftung aus oder beschränkt sie: (6.2.1.) für Tod oder Personenschäden, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden; oder (6.2.2.) für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten oder Unterlassen unsererseits; (6.2.3.) für alle Angelegenheiten, für die es für uns illegal wäre, die Haftung auszuschließen oder auszuschließen zu versuchen; oder (6.2.4.) für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung unsererseits.(6.3.) VORBEHALTLICH DER KLAUSEL