Terms & Bedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsschluss

(1.1.) Unsere aktuellen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen gegenüber unseren gewerblichen Kunden (die die Ware und/oder Leistung als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB für ihre gewerbliche oder berufliche Verwendung erwerben) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir einzelne Bestellungen nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der von uns gelieferten Ware und/oder der von uns erbrachten Leistung erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich und vorbehaltlos an. Widerspricht der Käufer der ausschließlichen Geltung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sind wir berechtigt, vom jeweiligen Liefervertrag zurückzutreten.

(1.2.) Sämtliche Liefervereinbarungen sowie sämtliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Kündigungserklärungen und sonstige Erklärungen und/oder Mitteilungen bedürfen der Schriftform (einschließlich Telefax oder E-Mail), sofern hierin nichts anderes vereinbart ist. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Liefervertrag kommt auch bei laufender Geschäftsbeziehung erst dann zustande, wenn wir die jeweilige Bestellung des Käufers schriftlich oder in sonstiger Textform angenommen und bestätigt haben. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn wir ihr nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Tagen in Textform widersprechen. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Auslieferung der jeweiligen Ware ersetzt werden. In diesem Fall ist die Absendung der Sendung für das Zustandekommen des jeweiligen Liefervertrages maßgeblich.

(1.3.) Besteht zwischen dem Käufer und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere im Falle eines Lieferrahmenvertrages oder einer Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Käufer angehört, und dergleichen), so gehen die Bedingungen dieser Vereinbarung vor, soweit sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Dies gilt nicht, wenn zwischen dem Käufer und uns individuelle Vertragsvereinbarungen bestehen, die dem Käufer günstigere Bedingungen (z. B. im Bereich von Rabatten und Skonti) einräumen, als sie dem Käufer durch die jeweiligen Vertragsvereinbarungen mit seiner Verbindung gewährt werden.

2. Preise, Zahlungsverzug, Aufrechnung

(2.1.) Unsere Angebote in Katalogen, Anzeigen, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich und freibleibend, was auch für Preisauskünfte und Angebote gilt. Unsere am jeweiligen Versandtag gültigen Preise und Rabatte sind Festpreise zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern zutreffend. Sofern in unserer Auftragsbestätigung oder in sonstigen individuellen schriftlichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Käufer nichts anderes angegeben ist, basieren alle unsere Preise auf unseren während des jeweiligen Lieferzeitraums gültigen Listenpreisen und werden von uns ab Werk oder ab Lager angeboten, ausschließlich Verpackung, Zölle und sonstige Nebenkosten und Abgaben jeglicher Art, jedoch zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern zutreffend (Incoterms Edition 2010). Mehrkosten und Gebühren, die durch Sonderwünsche des Käufers entstehen (z. B. Versand per Kurier oder Express), gehen zu Lasten des Käufers. Für Bestellmengen, die unterhalb unserer in unserer jeweils gültigen Preisliste festgelegten Mindestmengen liegen oder den festgelegten Mindestbestellwert nicht erreichen, sind wir berechtigt, eine dort angegebene zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu erheben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(2.2.) Wir halten uns an die Preise, die zwischen uns und dem Käufer für eine bestimmte Bestellung vereinbart wurden, für den vereinbarten Zeitraum ab Inkrafttreten des jeweiligen Liefervertrages gebunden. Sofern wir mit dem Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben, sind wir berechtigt, unsere Preise im Falle von für uns unvorhersehbaren Erhöhungen von Faktoren, die unsere Preiskalkulation beeinflussen (z. B. höhere Material- und Rohstoffkosten, Lohnkostensteigerungen, Währungsschwankungen, Inflationssteigerungen und dergleichen), anzupassen.

(2.3.) Soweit mit dem Käufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei von uns eingeräumten offenen Zahlungszielen spätestens bis zum dreißigsten (30.) Tag ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei vollständiger Zahlung innerhalb von zehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir dem Käufer ein Skonto von zwei Prozent (2%). Skonti und Rabatte, die uns vom Käufer gewährt werden, stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und korrekten Annahme der jeweiligen Bestellung und der rechtzeitigen Zahlung. Im Falle einer Rücksendung unterliegen bereits gewährte Rabatte und Nachlässe dem Rückbelastungsrecht. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, entsprechende gesonderte anteilige Rechnungen zu stellen. Im Rahmen eines mit dem Käufer vereinbarten Lastschriftverfahrens im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) erfolgt die entsprechende Abbuchung zwei (2) Tage nach Fälligkeit der jeweiligen Rechnungen gemäß den dem Käufer eingeräumten Zahlungsbedingungen und unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Rabattregelungen.

(2.4.) Eine Zahlung durch den Käufer gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über die Beträge frei verfügen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung etwaiger Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Käufers angenommen.

(2.5.) Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer ab Fälligkeit der jeweiligen Zahlung Zinsen in Höhe von jährlich neun Prozent (9%) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Unser Recht, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

(2.6.) Sofern der Käufer mit seinen Zahlungen mehr als vierzehn (14) Tage ab Fälligkeit in Verzug ist und/oder uns Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, behalten wir uns ausdrücklich vor, weitere Lieferungen von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen bzw. bis zum vollständigen Zahlungseingang aller offenen Forderungen des Käufers vorübergehend einzustellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, von bereits mit dem Käufer abgeschlossenen Lieferverträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Käufer unserer Aufforderung zur vollständigen Vorauszahlung oder zur Stellung ausreichender Sicherheiten nicht nachkommt.

3. Lieferungen, Lieferhindernisse, Vertragsänderungen

(3.1.) Von uns angegebene Lieferfristen oder -termine sind stets als Richtwerte zu verstehen und gelten nur annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart und von uns ausdrücklich als Fixtermin angegeben, zu dem die jeweilige Ware genau zu diesem Termin zu liefern ist. Diese Fixtermine gelten in jedem Fall als eingehalten, wenn die jeweilige Ware von uns rechtzeitig abgesandt - oder im Falle der Abholung durch den Käufer - von uns rechtzeitig vorher als abholbereit gemeldet worden ist. Ungeachtet dessen beginnt eine vereinbarte Lieferfrist erst unter der Voraussetzung der Abklärung aller technischen und sonstigen Fragen der jeweiligen Lieferung zu laufen. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen oder vorzeitigen Lieferungen berechtigt. In diesen Fällen berechnen wir die Verpackungs- und Transportkosten (bei Bestimmungsort im Ausland) nur einmal. Etwaige Nachbestellungen des Käufers oder sonstige Änderungswünsche zu seiner ursprünglichen Bestellung bedürfen unserer Zustimmung. Im Falle der Annahme kann dies zu Änderungen der ursprünglich vereinbarten Lieferfristen führen. Wird die Ausführung eines Auftrags von uns wegen mangelnder Kreditwürdigkeit des Käufers vorübergehend ausgesetzt, werden die von uns bestätigten Liefertermine hinfällig. Wird die vorübergehende Aussetzung später aufgehoben, gelten neue Liefertermine, die von uns schriftlich bestätigt werden müssen.

(3.2.) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle unsere Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ergänzend gelten die Incoterms der Internationalen Handelskammer Paris in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäß, wenn sie unseren jeweiligen Produktbeschreibungen für den Endverbraucher entspricht. Dies gilt auch bei nur geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Gewicht und dergleichen, sofern diese Abweichungen den bestimmungsgemäßen Gebrauch der jeweiligen Produkte nicht wesentlich beeinträchtigen. Sonstige Änderungen, die sich auf die von uns gelieferten Produkte beziehen, behalten wir uns ausdrücklich vor, soweit sie durch technische Entwicklungen oder technische Verbesserungen bedingt sind. Der Käufer wird darauf hingewiesen und erklärt sich damit einverstanden, dass die Informationen über die Waren auf der Website talan-s.com. informativen und referenziellen Charakter haben und nicht immer vollständige und genaue Informationen über alle Eigenschaften und Spezifikationen darstellen. Informationen über die technischen und schützenden Eigenschaften der Waren werden vom Hersteller auf der Grundlage der technischen Dokumentation angegeben und können auf Anhängern, Etiketten, Verpackungskartons usw. enthalten sein. Der Hersteller der Ware ist nicht verantwortlich für die Diskrepanz zwischen den Informationen über das auf der Website präsentierte Produkt und seinen tatsächlichen Spezifikationen und allen technischen Eigenschaften, da das Produktsortiment vom Hersteller aktualisiert werden kann und vom Verkäufer nicht aktuell auf der Website angezeigt wird.

(3.3.) Ereignisse höherer Gewalt, behördliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Beschränkungen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns nach unserer Wahl, entweder vereinbarte Lieferfristen um die Dauer solcher störenden Ereignisse zu verlängern oder vom konkreten Liefervertrag zurückzutreten. In jedem Fall verpflichten wir uns, den Käufer unverzüglich in Textform über die genannten Ereignisse zu informieren. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzuges stehen dem Käufer in diesen Fällen nicht zu. Dies gilt auch für den Fall, dass wir von unseren Vorlieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, es sei denn, wir haben diese Mängel zu vertreten. Bei vereinbarten festen Lieferterminen ist der Käufer zum Rücktritt vom jeweiligen Liefervertrag erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die uns zur Erfüllung auffordert.

(3.4.) Nimmt der Käufer die Ware trotz ordnungsgemäßer Anzeige der Abholbereitschaft ganz oder teilweise nicht ab oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall haben wir Anspruch auf angemessenen Ersatz der uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten). Diese betragen für jede Kalenderwoche ein Prozent (1%) des Gesamtwertes der eingelagerten Ware bezogen auf den jeweiligen Auftragswert des Käufers. Unabhängig davon sind wir und der Käufer berechtigt, die nachgewiesenen höheren oder niedrigeren Lagerkosten geltend zu machen; die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang bleiben vom Annahmeverzug unberührt. Insbesondere geht in diesen Fällen die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware sofort auf den Käufer über, ohne dass es einer Einschränkung bedarf.

(3.5.) Wir behalten uns ausdrücklich vor, für den Transport unserer Ware einen Spediteur/Paketdienstleister unserer Wahl zu beauftragen, sofern mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Transport erfolgt dann mit der wirtschaftlichsten Versandart (Fracht, Post oder Spediteur). Der Versand erfolgt in diesem Fall auf unsere Kosten, jedoch auf Gefahr des Käufers. Auf Wunsch des Käufers werden die Lieferungen auf seine Kosten gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Ist die Abholung der Ware durch den Käufer vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder, bei Abholung durch vom Käufer beauftragte Dritte, mit der Übergabe der Ware an diese Dritten über. Sobald der Käufer in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr auf den Käufer über.

(3.6.) Geraten wir in Lieferverzug, hat der Käufer auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin beliefert werden will oder ob er andere gesetzliche Rechte geltend macht. Vom Liefervertrag kann der Käufer im Falle des Lieferverzuges aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, wenn wir den Verzug zu vertreten haben.

(3.7.) Für etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers gilt Ziff. 6.2 unten.

4. Garantie, Mängelrüge, Rücksendungen

(4.1.) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen sowie dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Im Falle eines selbständigen Reparaturauftrages oder eines sonstigen Werkvertrages gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch für diese Art von Werkleistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung.

(4.2.) Der Käufer hat jede von uns an ihn oder an seine Beauftragten gelieferte Sendung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Bei sichtbaren und bereits bei der Anlieferung erkennbaren Mängeln an der Verpackung oder an den Produkten selbst ist die jeweilige Sendung im Beisein des Spediteurs auf Vollständigkeit zu überprüfen und die Schäden sind auf dem Empfangsbeleg schriftlich festzuhalten und aufzuführen. Darüber hinaus sind diese Schäden zu fotografieren und alle sonstigen diesbezüglichen Beweise zu erheben, um spätere Rechtsverluste zu vermeiden. Bei offensichtlichen Mängeln oder sonstigen Mängeln, die der Käufer bei ordnungsgemäßer, sorgfältiger Untersuchung hätte feststellen können, gelten diese Mängel als vom Käufer genehmigt, wenn nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Auftreten des jeweiligen Mangels eine spezifizierte schriftliche Mängelrüge bei uns eingeht. Hätte der Käufer den Mangel jedoch bereits vorher erkennen können, so ist dieser Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Wenn und soweit die von uns an den Käufer gelieferte Ware nicht von uns hergestellt, sondern von einem Drittlieferanten bezogen wurde, kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen zunächst dadurch nach, dass wir alle unsere Gewährleistungsansprüche gegen diese Drittlieferanten an den Käufer abtreten, der diese Abtretung erfüllungshalber annimmt. Unsere Gewährleistungsverpflichtungen sind dann nur noch subsidiär und erst dann gegeben, wenn der Käufer den jeweiligen Drittlieferanten gerichtlich in Anspruch genommen hat.

4.3.) Bei Falsch- oder Mehrlieferungen verpflichtet sich der Käufer, die Ware unverzüglich in Originalverpackung und unverändertem Zustand unter Verwendung des von uns bereitgestellten Rücksendeformulars an uns zurückzusenden. Sollte die zurückgesandte Ware Beschädigungen oder Veränderungen des Originalzustandes aufweisen oder ohne Originalverpackung zurückgesandt worden sein und deshalb von uns nur gegen Mehrpreis verkauft werden können, sind wir berechtigt, die dem Käufer erteilte Gutschrift um bis zu dreißig Prozent (30%) zu kürzen, unbeschadet unseres Rechts, einen höheren Schaden nachzuweisen, der uns hierdurch entstanden ist.

(4.4.) Stellt sich nach unserer Prüfung heraus, dass die gelieferte Ware tatsächlich mangelhaft ist, sind wir zunächst nach unserer Wahl berechtigt, die Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen oder stattdessen eine mangelfreie Sache zu liefern. Unser Recht, einen Nachbesserungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften abzulehnen, bleibt hiervon unberührt. Stellt sich im Falle einer Ersatzlieferung heraus, dass ein Produkt nicht mehr lieferbar ist, wird dieses durch ein anderes Produkt ersetzt, das dem nicht mehr lieferbaren Produkt möglichst nahe kommt.

(4.5.) Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Käufer unsere Bedienungs-, Wartungs- und/oder Pflegehinweise nicht beachtet hat. Gleiches gilt für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte und/oder nachlässige Behandlung und/oder natürliche Abnutzung entstanden sind.

(4.6.) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt; der Käufer ist jedoch berechtigt, einen dem Handelswert der aufgetretenen Mängel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(4.7.) Der Käufer ist verpflichtet, uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken bereitzustellen und sie auf seine Kosten an uns zu übersenden. Der Rücksendung muss eine konkrete schriftliche Beschreibung der behaupteten Mängel sowie eine Kopie der Rechnung/des Lieferscheins beiliegen. Alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung, ob die jeweilige Ware mangelhaft ist oder nicht, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn und soweit sich herausstellt, dass tatsächlich ein Mangel vorlag. Stellt sich eine Mängelrüge des Käufers als unberechtigt heraus, sind wir berechtigt, die uns insoweit entstandenen Kosten zu ersetzen. Lehnen wir eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ab oder sind diese fehlgeschlagen oder für den Käufer unzumutbar, kann dieser nach seiner Wahl vom jeweiligen Liefervertrag im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz unter angemessener Berücksichtigung der Bestimmungen in Ziffer 6. verlangen. Dies gilt jedoch nicht bei nur geringfügigen Mängeln.

(4.8.) Die bloße Angabe von Produkteigenschaften und sonstigen Inhalts- oder Leistungsbeschreibungen stellen keine Beschaffenheits- oder Herstellergarantie unsererseits dar. Darüber hinausgehende Garantien übernehmen wir nur, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. In jedem Fall verjähren Ansprüche des Käufers wegen Produktmängeln nach sechs (6) Monaten ab dem Datum des Eingangs der jeweiligen Ware beim Käufer.

(4.9.) Ersatzteillieferungen und Rücksendungen reparierter Ware erfolgen auf Basis einer angemessenen Transport- und Verpackungspauschale zuzüglich der Vergütung für unsere diesbezüglich erbrachte Leistung, sofern sie nicht von unseren Garantieverpflichtungen erfasst sind.

(4.10.) In jedem Fall akzeptieren wir Rücksendungen von uns an den Käufer nur innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten ab Rechnungsdatum. Waren, die nicht in unserer aktuellen Preisliste enthalten sind bzw. geändert wurden, sind grundsätzlich von Umtausch oder Gutschrift ausgeschlossen. Der vom Käufer gutzuschreibende Betrag für Rücksendungen, die von der Talan GmbH zuvor schriftlich akzeptiert wurden, wird auf der Grundlage des jeweiligen Gesamtrechnungsbetrags um vierzig Prozent (40 %) gekürzt. Dies gilt auch für Waren, die vom Käufer bereits mit einem Preisschild versehen oder beschädigt zurückgesandt wurden. Sollten mit dem Käufer in den vorgenannten Bereichen individuelle schriftliche Vereinbarungen getroffen werden (z. B. bezüglich Warenrücksendungen), gelten diese Vertragsbedingungen vorrangig.

5. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherheiten

(5.1.) Die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 5. gelten, soweit sie im Geltungsbereich des Geschäftssitzes des Käufers oder des Lagers der von uns gelieferten Waren durch den Käufer rechtsgültig und durchsetzbar sind.

(5.2.) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor.vom Käufer für sämtliche Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag bzw. für sämtliche tatsächlich offenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer geleistet. Im Rahmen des Kontokorrentverkehrs gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für einen etwaigen Saldo zu unseren Gunsten.

(5.3.) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Dies gilt insbesondere nicht, wenn der Käufer mit seinem Kunden ein wirksames Abtretungsverbot vereinbart hat. Vielmehr ist die Einziehung in ein Kontokorrent zulässig. Mit der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen, die ihm gegen seine Kunden und/oder sonstige Dritte zustehen, an uns in Höhe des jeweiligen Gesamtkaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Nebenkosten und Zinsen, sofern anfallend) ab. Im Rahmen des Kontokorrentverkehrs gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für einen etwaigen Saldo zu unseren Gunsten. Bis auf unseren Widerruf bleibt der Käufer auch nach dieser Abtretung berechtigt und verpflichtet, die Forderungen gegen seine Kunden und/oder sonstige Dritte einzuziehen. Insbesondere sind wir berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, wenn uns eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt wird.

Wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass unsere Eigentumsrechte gefährdet sind (z.B. bei Bekanntwerden einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers oder bei wiederholter Nichtzahlung von Rechnungen nach Fälligkeit), sind wir neben allen uns nach Gesetz oder Billigkeit zustehenden Ansprüchen berechtigt, vom Käufer die Offenlegung unseres Eigentums an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegenüber Dritten zu verlangen, diese weiterzuverkaufen oder über sie anderweitig zu verfügen.

(5.4.) Verfügungen über die Vorbehaltsware, durch die unsere Rechte beeinträchtigt werden, wie etwa eine Verpfändung, Übereignung oder Sicherungsübereignung, sind dem Käufer untersagt. Bei Zugriffen oder Verfügungen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen der Forderungen, hat uns der Käufer unverzüglich unter Verwendung der schnellsten Kommunikationswege in Textform zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können. Im Falle einer Klage nach § 771 ZPO verpflichtet sich der Käufer, uns die uns in diesem Zusammenhang entstehenden Anwalts- und sonstigen Kosten zu erstatten, sofern der beklagte Dritte dies nicht tut.

(5.5.) Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir in jedem Fall, in dem unsere Vorbehalts- und sonstigen Sicherungsrechte beeinträchtigt werden könnten, berechtigt sind, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder unsere Rechte anderweitig zu sichern, und dass dies keine widerrechtliche Beeinträchtigung darstellt. Zu diesem Zweck sind wir berechtigt, alle Lager- und Geschäftsräume des Käufers zu betreten, soweit dies zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlich ist. Der Käufer verpflichtet sich hiermit, uns in dieser Hinsicht uneingeschränkt zur Seite zu stehen.

(5.6.) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers ganz oder teilweise freizugeben, soweit der Wert aller Sicherheiten, die uns aufgrund von Eigentumsvorbehaltsrechten zustehen, unsere Forderungen um mehr als zwanzig Prozent (20%) übersteigt. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware umfassend zu versichern, insbesondere gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige betriebsübliche Risiken zu versichern und tritt uns hiermit alle Ansprüche hinsichtlich dieser Ware gegen seinen Versicherer ab.

6. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss

(6.1.) Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist oder durch zwingend geltende Gesetze vorgeschrieben ist, legen die folgenden Bestimmungen unsere gesamte Haftung (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen unserer Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Käufer in Bezug auf Folgendes fest:

(6.1.1.) jegliche Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
(6.1.2.) jegliche Verwendung oder Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren oder aller Produkte, die gelieferte Waren enthalten, durch den Käufer; und
(6.1.3.) jegliche Darstellung, Aussage oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die im Rahmen einer Geschäftstransaktion entsteht oder damit zusammenhängt;
(6.1.4.) Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Rechtsprechung impliziert werden, sind im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang von allen Transaktionen zwischen dem Käufer und uns ausgeschlossen;

(6.2.) Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt jedoch unsere Haftung aus oder beschränkt sie:
(6.2.1.) für Tod oder Personenschäden, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden; oder
(6.2.2.) für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten oder Unterlassen unsererseits;
(6.2.3.) für alle Angelegenheiten, für die es für uns illegal wäre, die Haftung auszuschließen oder auszuschließen zu versuchen; oder
(6.2.4.) für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung unsererseits.

(6.3.) VORBEHALTLICH DER OBIGEN KLAUSEL 6.2. ÜBERSTEIGT UNSERE GESAMTHAFTUNG AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN), FALSCHER DARSTELLUNG, RÜCKERSTATTUNG ODER ANDERWEITIG, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER AUSFÜHRUNG ODER DER GEPLANTEN AUSFÜHRUNG EINER TRANSAKTION (VON TRANSAKTIONEN) ENTSTEHT, ENTWEDER NICHT:
(6.3.1.) den Preis der jeweiligen Bestellung, die den Anspruch begründet; oder
(6.3.2.) den Gesamtpreis, den der Käufer in den sechs (6) Monaten vor dem Ereignis, das zu dem Schadensersatzanspruch des Käufers führt, im Rahmen der jeweiligen Geschäfte tatsächlich an uns gezahlt hat, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

(6.4.) VORBEHALTLICH DER VORSTEHENDEN ZIFFERN 6.2 UND 6.3 HAFTEN WIR, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KÄUFER, SEINEN LEITENDEN ANGESTELLTEN, VERTRETERN, MITARBEITERN, NACHFOLGERN UND/ODER RECHTSNACHFOLGERN FÜR
(6.4.1.) Gewinneinbußen, Geschäftseinbußen, Wertminderung des Firmenwerts und/oder ähnliche Verluste, Verlust erwarteter Einsparungen, Verlust von Waren, Vertragseinbußen, Nutzungsverluste, Verlust von beschädigten Daten oder Informationen, oder
(6.4.2.) alle besonderen, indirekten, Folge-, Neben- oder reinen wirtschaftlichen Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben jeglicher Art oder Natur, die aus oder in Verbindung mit einer Transaktion entstehen; oder
(6.4.3.) jegliche Verluste, Kosten, Schäden, Einnahmeverluste, Gewinneinbußen oder Nutzungsausfälle, die dem Käufer oder einem Dritten aufgrund eines Mangels, einer Verletzung oder einer angeblichen Verletzung, eines Zwischenfalls, eines Versagens der von uns gelieferten Waren oder einer Nichterfüllung des jeweiligen Geschäfts entstehen, auch wenn wir auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. Der Käufer hat uns von allen Ansprüchen aufgrund solcher Schäden, Verluste oder Kosten freizustellen.

(6.5.) Unter keinen Umständen haften wir gegenüber dem Käufer für Schäden, die sich aus einer illegalen und/oder betrügerischen Verwendung der von uns gelieferten Waren durch den Käufer, einen Dritten oder den Endverbraucher ergeben oder daraus entstehen.

7. Rechte an geistigem Eigentum, Verwendung von Bildmaterial

(7.1.) Der Käufer erkennt hiermit ausdrücklich unsere ausschließlichen und alleinigen Eigentums- bzw. Nutzungsrechte an unseren geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte, Technologiepatente, Urheberrechte u.ä.) an und verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt Handlungen vorzunehmen, die diese geistigen Eigentumsrechte negativ beeinträchtigen könnten.

(7.2.) Wir gewähren dem Käufer hiermit eine nicht ausschließliche und jederzeit widerrufliche Lizenz zur Nutzung unserer Schutzrechte während des Bestehens unserer Geschäftsbeziehung mit dem Käufer streng beschränkt auf eigene Marketingzwecke im Zuge und im Rahmen der Fähigkeit des Käufers, unsere Produkte zu vertreiben. Dies gilt insbesondere, aber nicht einschränkend, für die Verwendung unserer Logos, Marken, Bilder und Fotografien, Textmaterialien und dergleichen sowie sonstiger Schutzrechte in Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien des Käufers, sei es in Print-, PoS- oder internetbasierten Medien, immer vorausgesetzt, dass diese von uns vor einer Verwendung ausdrücklich genehmigt worden sind (nachfolgend zusammenfassend „Materialien“ genannt).

(7.3.) Ergänzend hierzu gilt unser Nutzungsvertrag mit dem Käufer über die Verwendung von Bildern, Werbematerialien und sonstigen Materialien zu den Marken TALAN®, PRIME® in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Nutzung der vorgenannten Materialien durch den Käufer setzt voraus, dass dieser den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß unterzeichnet und an uns zurückgesandt hat, ebenso wie die Einräumung der in vorstehender Ziffer 7.2 geregelten Lizenz zur Nutzung unserer geistigen Eigentumsrechte an den Käufer. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen und Bestimmungen der Nutzungsvereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Nutzungsvereinbarung Vorrang.

(7.4.) Bei Verstößen gegen die in dieser Ziffer 7 enthaltenen Bestimmungen, insbesondere bei wiederholten Verstößen, behalten wir uns das Recht vor, künftige Lieferungen vorübergehend auszusetzen oder generell einzustellen, unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe, die uns in diesem Zusammenhang zustehen.

(7.5.) Für den Fall der Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichtet sich der Käufer, die Offline- und Online-Nutzung unserer Schutzrechte und Materialien unverzüglich einzustellen und die von uns dem Käufer zu Verkaufsförderungszwecken überlassenen Materialien unverzüglich an uns zurückzugeben oder einem Beauftragten von uns auszuhändigen.

(7.6.) Einzelne weitergehende Rechte, die in vertraglichen Vereinbarungen mit dem Käufer, insbesondere im Bereich seiner E-Commerce-Aktivitäten, enthalten sind, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie diesen entgegenstehen.

8. Datenschutz, Vertraulichkeit

(8.1.) Für den Bereich des Datenschutzes und insbesondere für die Verwendung personenbezogener Daten des Käufers durch uns gilt unsere gesonderte Datenschutzerklärung, die unter https://talan-s.com/en/home/data-protection -declaration/ eingesehen werden kann.

(8.2.) Alle von uns dem Käufer zur Verfügung gestellten Materialien und Informationen sind streng vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht bereits allgemein bekannt sind oder offensichtlich zur Verbreitung bestimmt sind, und dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Der Käufer verpflichtet sich, sie nach Beendigung der Geschäftsbeziehung nach unserer Wahl unverzüglich zurückzugeben und/oder nach Maßgabe der in Ziffer 7 genannten Bestimmungen zu vernichten.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(9.1.) Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen, Zusagen und Lieferungen beider Parteien aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer ist unser deutscher Sitz in Angermünde, soweit sich nicht aus der Natur der Sache zwingend ein anderer Erfüllungsort ergibt.

(9.2.) Im Geschäftsverkehr auf B2B-Ebene mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit dem Käufer Neuruppin, es sei denn, das anwendbare Recht sieht zwingend einen anderen ausschließlichen Gerichtsstand für eine bestimmte Streitigkeit vor. Es wird klargestellt, dass die vorstehende Zuständigkeitsregelung auch für alle Fälle und Streitigkeiten zwischen dem Käufer und uns gilt, die auf außervertragliche Ansprüche aufgrund der EU-Verordnung Nr. 864/2007 gestützt werden könnten. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer vor dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht sowie vor jedem anderen für die Entscheidung der Sache zuständigen Gericht zu verklagen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

10. Rechtliche Informationen

Talan GmbH
16278 Angermünde, Grundmühlenweg 3
HRB 11866 NP